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Wohnbauflächen in Zusmarshausen

 

© Bayerische Vermessungsverwaltung

 

 

Förderprogramm für Käufer von Wohnbaugrundstücken

 

Danach gewährt der Markt:

 

  • für jedes eigene, in das neue Haus einziehende Kind bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres 3.000,-- € (gilt auch für Kinder, die bis zu 5 Jahre nach dem Kauf des Bauplatzes geboren werden)
  • für den Bau einer Solaranlage zur Warmwasserbereitung mit mindestens 5 m² und/oder den Bau einer Wärmepumpe bzw. anderer heizungsunterstützender Maßnahmen mit mindestens 9 m² jeweils 3.000,-- €
  • für den Bau einer Regenwassernutzungsanlage 160,-- € 
 
Voraussetzung für die Förderung ist der Neukauf eines gemeindeeigenen Grundstücks (ab sofort), die Begründung des Hauptwohnsitzes in Zusmarshausen und dass die Käufer 5 Jahre dort gemeldet bleiben.
 

Der Höchstbetrag der Förderung ist auf 15.000,-- € je Grundstück begrenzt. Die Laufzeit des Programms ist zunächst bis 31.12.2009 31.12.2010 befristet.

  


  

Nähres über Zusmarshausen und seine Ortsteile finden Sie hier.

 

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